Die Schule hat uns ausgespuckt. Matura in der Hand, aber keines der 12 Schulfächer hat uns genügend imponiert, uns für eine diesbezügliche Weiterbildung zu interessieren. Mehr als diese 12 Pforten waren halt auch nicht drin, und so standen viele von uns – uninspiriert und bildungsmäßig normiert – vor der Entscheidung zwischen den drei großen universitären Unbekannten: Jus, Medizin und Wirtschaft. Mit vagen Vorstellungen und Mut in der Tasche haben wir die heiligen Hallen des Juridicums betreten – und schnell begriffen: Auch hier gibt es einen Fahrplan; die eine Art erfolgreich in dieser Bildungsanstalt zu überleben. Die Autobahn zum Glück (oder zumindest zum schnellen Titel) verspricht das galeerenartige Pauken von Büchern, die der technischen Gebrauchsanweisung eines komplizierten Küchengeräts ähneln, anstatt der Substanz, aus der unser Staat und unser gesellschaftliches Zusammenleben gemacht ist.
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Break it! Europas verschwiegene Verfassung
Was ist der Status einer Handlung, die eine gegebene Regel außer Kraft setzt – und zwar in der Weise außer Kraft setzt, dass jene Regel zwar weiterhin gilt, aber nicht mehr angewendet wird, ja, nicht mehr angewendet werden darf?
Anlässlich des Brexits widmet sich dieser Artikel der historischen Bedeutung des Projekts der Europäischen Einigung. In drei Schritten werden Argumente gegen die oft propagierte „Wiedererlangung nationaler Souveränität“ ins Treffen geführt: Zunächst wird die realhistorische und rechtliche Krisensituation beleuchtet, welche der Gründung der EU vorangeht. Im Mittelpunkt sollen hier die Analyse und die Kritik des Souveränitätsbegriffs stehen, wie sie sich ausgehend von den souveränitätskritischen Werken des italienischen Philosophen Giorgio Agamben formulieren lässt. In einem zweiten Schritt wird beschrieben, auf welche Weise der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf diese Krisensituation antwortet, um die bereits gegründete EU aus den für jene Krise verantwortlichen Strukturen zu lösen. Schließlich wird der Blick auf die konkrete Handlung gelenkt, die der EuGH zu diesem Zweck vollzieht.
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Der Generation von morgen eine Stimme
Verankerung und Praxis politischer Partizipationsformen von Kindern und Jugendlichen in Österreich
Am 20. November 2019 feierte die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) von 1989 ihr 30-jähriges Jubiläum. Bereits 196 Staaten, darunter auch Österreich, sind der Konvention beigetreten, was sie zu einem der meist unterzeichneten völkerrechtlichen Verträge der Welt macht.((United Nations Treaty Collections, Status of Treaties – Convention on the Rights of the Child, 20. Nov. 1989, https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4&clang=_en (Stand: 08.02.2020).))
Klar ist, dass auch Kinder Träger*innen von Menschenrechten sind, jedoch sind die in der KRK geregelten Kinderrechte noch spezifischer. Denn sie sollen der besonderen gesellschaftlichen Position von Kindern gerecht werden, die als Personen grundsätzlich vom demokratischen Prozess ausgeschlossen sind.
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Mehr als Wählen
Der Frankfurter Demokratiekonvent zeigt, wie partizipative Demokratie funktionieren könnte
In einer repräsentativen Demokratie beschränkt sich die Teilhabe der Bürger*innen an der Politik überwiegend auf den Wahlakt. Für das Funktionieren einer Demokratie wäre nach diesem Verständnis eine darüber hinausgehende Beteiligung auch nicht erforderlich. Befürworter*innen einer partizipativen Demokratie vertreten allerdings die Ansicht, dass die Menschen durch Selbstorganisation auch eigenständig tätig werden sollen, um auf den politischen Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen. Bürger*innen sollen die Demokratie demnach nicht nur als Staatsform, sondern auch als Lebensform begreifen und sich aktiv und selbstbestimmt in Gestaltungsprozesse einbringen können. Wie das funktionieren kann, zeigt ein aktuelles Experiment aus Frankfurt am Main.
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Buchrezension: „Mut zum Recht“
“Ist es gerecht und effizient, Leergutdiebe zu verfolgen, die Untersuchung der Finanzkriminalität aber zu vernachlässigen?”
Oliver Scheiber plädiert in seinem Buch “Mut zum Recht” für eine moderne Justiz
Was sind die Aufgaben des Strafrechts? Wenn es nach dem Wiener Strafrichter Oliver Scheiber geht, dann sind es die Resozialisierung des Täter*innen, die Schadensgutmachung und der angemessene Umgang mit dem Opfer. Die Praxis sieht jedoch anders aus.
Nach 25 Jahren in der Justiz erzählt Oliver Scheiber von seinen Erfahrungen als Jus-Student, als angehender Richter, als Ausbildner, als Mitarbeiter im Ministerium, vor allem aber als Humanist. In zehn klar gegliederten Kapiteln liefert der Gerichtsvorsteher Vorschläge für eine Verbesserung der Justiz und beschreibt Beiträge wegweisender Vorreiter*innen.
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Brauchen wir die Ehe noch?
Interview mit Rechtsanwältin Helene Klaar – „Du hast nichts von einer formalen Gleichberechtigung, wenn es keine materielle gibt.”
Seit über 40 Jahren arbeitet Helene Klaar als Scheidungsanwältin in Wien. Die Sozialdemokratin und Feministin wurde vor allem durch ihren „Scheidungsratgeber für Frauen“ bekannt, der 1982 von der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal in Auftrag gegeben wurde und 2015 zum letzten Mal erschien. Klaar, die 2019 für ihr Engagement um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Frauen den Käthe-Leichter-Lebenswerkpreis erhielt, hielt von 2003 bis 2017 am Juridicum die Lehrveranstaltung „Gender-Probleme in der familien- und scheidungsrechtlichen Praxis“. Mit Verfassungslos sprach sie über Geschlechterrollen vor Gericht, die familienrechtlichen Pläne der Regierung und ihre eigenen Vorstellungen von Geschlechtergerechtigkeit.
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Haltung (nicht) bewahren
„Österreicher[*innen] stehen dem Islam sehr kritisch gegenüber“ (Kleine Zeitung) oder „Mehrheit der Österreicher[*innen] sieht Islam kritisch“ (der Standard). ((Neue Studie. Österreicher stehen Islam sehr kritisch gegenüber, https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5696194/Neue-Studie_Oesterreicher-stehen-Islam-sehr-kritisch-gegenueber (Stand 7.2.2020); Mehrheit der Österreicher sieht Islam kritisch, https://www.derstandard.at/story/2000109103695/mehrheit-der-oesterreicher-sehen-islam-kritisch, (Stand: 7.2.2020).
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)) Mit diesen Titeln wurde über eine Studie der Universität Salzburg berichtet, deren Ergebnisse mehr zeigen, als eine „kritische Haltung“ gegenüber dem Islam. Fast die Hälfte der 1.200 Befragten stimmte beispielsweise der Aussage zu, dass „Muslim[*innen] nicht gleiche Rechte wie alle in Österreich“ haben sollten. Eine ähnliche Studie der Bertelsmann Stiftung in Deutschland von 2015 kommt zu ähnlichen Ergebnissen und statuiert, dass „Islamfeindlichkeit keine gesellschaftliche Randerscheinung ist, sondern sich in der Mitte der Gesellschaft findet.“ ((El-Menouar/Vopel, Religionsmonitor verstehen was verbindet. Sonderauswertung Islam 2015. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick (2015), 3. )) -
Editorial Ausgabe #3 Verfassungslos
Endlich ist es soweit: Die dritte Ausgabe von Verfassungslos ist da! Im Februar 2018 herrschte in unseren Reihen noch Staunen, Entsetzen und gegenseitiges Versichern, dass für einige Vorhaben des damals neuen Regierungsprogramms zumindest eine Verfassungsmehrheit benötigt wird. 20 Monate später haben wir drei ganze Ausgaben produziert und über 1.000 Verfassungslos Hefte verteilt. 36 Studierende haben bisher an ihrem Gelingen mitgearbeitet, 23 davon sogar als Autor*innen.
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Wessen Standpunkt, dessen Standort
Eine Fallstudie über politisches Framing und wie dieses Eingang in Gesetze findet.
Wir haben einen guten Wirtschaftsstandort, der aber im Vergleich mit unseren Nachbarn nicht mehr wettbewerbsfähig genug ist“((Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022, https://www.dieneuevolkspartei.at/download/Regierungsprogramm.pdf, oD, 7 (Stand: 23.06.2019).)), hieß es im Regierungsprogramm der schwarz-blauen Regierung unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache im Herbst 2017. Ganze 29-mal kommt der Begriff Wirtschaftsstandort darin vor, außerdem wurde ihm nicht zuletzt mit „Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung“((Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Regierungsprogramm 2017-2022, 132-141.)) ein eigenes Kapitel gewidmet. Derartige Positionierungen fanden offenbar auch bei Industriellen, wie dem Porr-Hauptaktionär Klaus Ortner, Anklang. Er hatte, wie im Juni 2019 publik wurde, der ÖVP unter Sebastian Kurz schon im Wahlkampf 2017 beträchtliche Summen an Geld gespendet und begründete seine damalige Motivationslage mit der Hoffnung, Kurz würde den Wirtschaftsstandort Österreich voranbringen.((APA, ÖVP: Eine Million von Porr-Großaktionär Ortner?, https://diepresse.com/home/innenpolitik/5647339/OeVP_Eine-Million-von-PorrGrossaktionaer-Ortner (Stand: am 23.06.2019).)) Und – zumindest formell – hat sich die ehemalige Regierung diesem Programm auch verschrieben: Die Nationalratsabgeordneten der beiden Parteien haben das sogenannte Standortentwicklungsgesetz (StEntG) beschlossen und sich sogar um die – letztendlich gescheiterte – Verankerung dieses Wortlauts in der Verfassung bemüht. Der wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandort scheint für dieses Land und die Menschen, die darin leben, wichtig zu sein, wenn auch seine genaue Bedeutung nicht greifbar ist. Es wird das Bild von einem ominösen Wettbewerb gezeichnet, an dem auch Österreich, das scheinbar droht, hinter die Konkurrenz zurückzufallen, teilnimmt. Hinter diesem Bild verbirgt sich eine klare politische Linie, die aber durch geschickte Kommunikation als neutral und – im Sinne eines internationalen Wettbewerbs – unumgänglich erscheint. Wie das funktionieren kann, wollen wir mittels der Theorie des Framings erklären.
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„Schlanke Verwaltung“ statt sozialer Versicherung
Das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz
verfassungsrechtlich beleuchtetIn Österreich gilt für alle Erwerbstätigen das Modell der Pflichtversicherung. Der Satz scheint so einfach und doch steckt hinter diesen zehn Wörtern ein politisches Schlachtfeld, auf dem seit Anbeginn der Sozialversicherung (SV) schonungslos gekämpft wird. Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass die finanziellen Interessen der Wirtschaft auf jene der Arbeitnehmer*innen prallen. Andererseits werden auf dieser Ebene politische Fragen beantwortet und konkrete Leistungen erbracht, die für einen Großteil der Bevölkerung existentielle Bedeutung haben.
Insbesondere in der Welt des Neoliberalismus scheint die staatliche SV als Maxime fehl am Platz. Die Idee eines solidarischen Pflichtversicherungssystems baut auf dem Grundgedanken der Freiheit, sich sein Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten, auf. Das soll auch dann möglich sein, wenn die eigene Erwerbsfähigkeit (kurzfristig) eingeschränkt ist (Kranken- und Unfallversicherung), diese aus eigener Kraft nicht mehr erbracht werden kann (Pensionsversicherung) oder der Arbeitsmarkt nicht genügend Nachfrage erzeugt (Arbeitslosenversicherung). Der Neoliberalismus postuliert konträr dazu maximale Eigenverantwortung und marktwirtschaftliche Lösungen (Privatversicherung); die Logik des Kapitalismus verpflichtet zu ständiger Ausweitung von Profitchancen.((Ferge, „Freiheit und soziale Sicherheit“ (= Transit, Bd. 12), Frankfurt a.M., 1996, 62-78. (67 ff).))
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Große Fische – Keine Netze
Die sinkende Körperschaftssteuer und Steuervermeidung multinationaler Konzerne in der EU
Wie kommt es, dass gerade multinationale Konzerne wie Alphabet (Google Muttergesellschaft), Apple, Facebook und Co. trotz Erwirtschaftung höchster Unternehmensgewinne in der EU prozentual am wenigsten Körperschaftssteuer (KöSt) zahlen?
Von Körperschaften (z.B. GmbH und AG) erwirtschaftete Gewinne sind zu versteuern (KöSt). Da das für MNEs (multinationale Konzerne) natürlich unangenehm ist, finden sie regelmäßig Schlupflöcher, um sich vor einem angemessenen Beitrag zu einem funktionierenden Sozialstaat zu drücken und stattdessen ihre Profite zu maximieren. Die Möglichkeiten der Steuervermeidung durch MNEs sind höchst problematisch. Parallel dazu findet ein sogenanntes race to the bottom statt, bei dem sich die Staaten gegenseitig mit immer niedrigeren Körperschaftssteuern unterbieten.
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Frauenrechte unter Beschuss
Der Schwangerschaftsabbruch in unserer Republik: mindestens so „heiß umfehdet, wild umstritten”, wie es Österreich laut seiner Bundeshymne selbst ist. Schon in der Zwischenkriegszeit kamen erste öffentliche Debatten dazu auf.((Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs (Hrsg), Programm der sozialdemokratischen Partei Deutschösterreichs, 1926, IV: Punkte Frauenfrage & Bevölkerungspolitik.)) Erst in den 70er Jahren konnte jedoch durch eine umfassende Straf- und Familienrechtsreform eine Rechtslage geschaffen werden, die uns bis heute im Großen und Ganzen erhalten blieb. Seither wird rege diskutiert, ob die in Deutschland schon verwirklichte Idee einer Indikationenlösung, also die Straffreiheit des Abbruches der Schwangerschaft bei Erfüllung bestimmter tatbestandsmäßiger Indikationen, auch in Österreich umgesetzt oder ob stattdessen einer Fristenlösung der Vorzug gegeben werden sollte. Bei einer solchen ist der Abbruch innerhalb eines gewissen Zeitraums – üblicherweise ab der Einnistung gerechnet – straffrei.
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„Null-Toleranz-Botschaften sind leere Schlagworte”
Oliver Scheiber im Interview zur Lage der Justiz und Reform des Strafrechts.
Strafverschärfungen sollen den Gewaltschutz fördern. Doch wie wirksam ist diese Herangehensweise wirklich? Valentina Klemen und Ricardo Parger trafen den Strafrichter Oliver Scheiber, um über die tägliche Praxis bei Gericht, die geplante Strafrechtsreform sowie über den gesellschaftlichen Umgang mit Gewalt zu sprechen.
Parger: Herr Scheiber, Sie sind nicht nur Gerichtsvorsteher an einem Bezirksgericht in Wien, sondern engagieren sich auch außerhalb dieser Tätigkeit. Inwiefern dürfen oder sollen sich Richter öffentlich politisch äußern?
Scheiber: Wenn ich bei mir persönlich beginne, dann war zivilgesellschaftliches Engagement stets ein wichtiger Teil meiner Persönlichkeit und meines Agierens. Selbstverständlich erfordert der Richterberuf eine Menge besonderer Verpflichtungen und Rücksichtnahmen. Diese ergeben sich zum Teil aus dem Gesetz: Zum Beispiel dürfen Richter*innen keine Vorstandsfunktionen in Kapitalgesellschaften annehmen, müssen eine ethische Herangehensweise bei öffentlichen Auftritten an den Tag legen und auch eine gewisse Distanz zu politischen Parteien haben. Wichtig ist eine saubere Trennung [von beruflicher Tätigkeit und privatem Engagement] und Professionalität im Beruf. Grundsätzlich würde ich jedoch aus meiner Biographie heraus sagen, dass der Beruf des Richters/der Richterin ein zivilgesellschaftliches Engagement nicht ausschließen darf und im Sinne der freien Meinungsäußerung auch nicht ausschließen kann.
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Editorial Ausgabe #2 Verfassungslos
Im letzten Sommersemester haben wir die Zeitschrift Verfassungslos ins Leben gerufen, um unserer Kritik an der aktuellen Rechtspolitik Ausdruck zu verleihen. Ein gutes Jahr nach Angelobung der schwarz-blauen Bundesregierung ist diese Motivation unverändert: Gleichheitswidrige Maßnahmen, extensive Grundrechtseingriffe und den „neuen“, teilweise parlamentsfeindlichen Stil in Gesetzgebungsverfahren halten wir für ernstzunehmende Angriffe auf unseren Rechtsstaat. (mehr …)
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Die Bundesregierung und der Parlamentarismus
„Allein ich glaub’, du hält’st nicht viel davon…“ – Faust I, Vers 3417.
Der zweite Tagesordnungspunkt der Nationalratssitzung vom 22. November 2018 behandelt das Pensionsanpassungsgesetz 2019. Die Debatte wird eröffnet, es folgen zwei Wortmeldungen zum Inhalt des Gesetzes. So weit, so unspektakulär. Doch dann meldet sich als dritter Redner der SPÖ-Abgeordnete Jörg Leichtfried mit einer hoch emotionalen Rede zur Geschäftsbehandlung zu Wort. Die Bundesregierung gehe mit Gesetzgebungs-Usancen um, als hätte es diese nie gegeben. (mehr …)
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Direktdemokratische Dämmerung?
Verfassungsrechtliche und demokratiepolitische Chancen und Grenzen einer Demokratiereform unter Schwarz-Blau II
Die schwarz-blaue Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm darauf verpflichtet, die Demokratie zu stärken. Ermöglicht werden soll dies durch einen schrittweisen Ausbau und eine Verknüpfung der beiden direktdemokratischen Mechanismen Volksbegehren und Volksabstimmung. Dieses Vorhaben ist demokratiepolitisch von grundsätzlicher Bedeutung, hält man sich vor Augen, dass es mittlerweile schon über 10 Jahre her ist, dass Colin Crouch den Begriff der „Postdemokratie“ einführte, um darauf hinzuweisen, dass eine weit verbreitete Politikverdrossenheit bis hin zu einer Ablehnung etablierter politischer Parteien und des Parlamentarismus überhaupt grassiere.((Crouch, Post Democracy (2004).)) In Österreich wurde 2014 auf die Verbreitung antipolitischer Ressentiments mit der parlamentarischen Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie reagiert, die 2015 konkrete Empfehlungen abgegeben hat.((Abschlussbericht der Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich 791 BglNR 25. GP.)) In diesen Empfehlungen findet sich eine Aufwertung des Volksbegehrens durch eine ernsthaftere Behandlung im Parlament, jedoch keine daran gekoppelte automatische Volksbefragung, was die damalige Opposition scharf kritisierte(( Parlament, Demokratiereform: Enquete-Kommission legt Abschlussbericht vor, Parlamentskorrespondenz vom 16.9.2015, https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0952/index.shtml (abgefragt am 27.12.2018).)) und die Bundesregierung nun umsetzen will.
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Ehe für alle – der VfGH wird’s schon richten
„Ich will nicht, dass der Franz den Lois heiratet, damit sie den Sepp adoptieren können.“((Red, Dolm der Woche. Manfred Haimbuchner Chef der Freiheitlichen in Oberösterreich, falter 2017/27, https://www.falter.at/archiv/FALTER_20170705D048C909D3/manfred-haimbuchner-chef-der-freiheitlichen-in-oberosterreich (abgefragt am 09.12.2018).)) Seit dieser Aussage von Manfred Haimbuchner im Juni 2017 ist viel passiert. Im Dezember 2017 hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter anderem die Wortfolge „verschiedenen Geschlechts“ in § 44 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch((Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch JGS 1811/946 idF 2018/58.)) (ABGB) und „gleichen Geschlechts“ in § 2 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz((Eingetragene Partnerschaft-Gesetz BGBl I 2009/135 idF BGBl I 2017/161.)) (EPG) als verfassungswidrig auf.((VfGH 4.12.2017, G 258/17 ua.)) Dem ging ein langwieriger und teils mühsamer Prozess voraus.
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Der Zwang zur Freiheit
Das Kopftuchverbot im Kindergarten – Analyse und Ausblick
Im Mai 2017 bringt der damalige FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache mit anderen Abgeordneten am Rande des Beschlusses des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AGesVG) einen Entschließungsantrag° im Parlament ein: Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, einen weitergehenden Gesetzesvorschlag auszuformulieren. In dem Antrag ist von einem „Maßnahmenbündel zur Verteidigung unserer Heimat“((858/UEA BlgNR 25. GP 1.)) und einer „islamistische[n] Bedrohung“ die Rede, die von „Terror bis zur Zurschaustellung religiöser Symbole reicht“((858/UEA BlgNR 25. GP 1.)). Die Forderung daher: ein Verbot von Kopftüchern „als Ausdruck muslimischen Glaubens“ in Kindergärten, Schulen, Universitäten und im öffentlichen Dienst.((858/UEA BlgNR 25. GP 1))
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Sicherheit für wen?
Kritik an der Polizeipraxis des Racial Profiling
Mit dem Versprechen von „Sicherheit“ werden weltweit Wahlen gewonnen. Die Instrumentalisierung durch die Verknüpfung mit dem „Kampf gegen Terror“ und einer strengen Asyl- und Zuwanderungspolitik in der Rhetorik von Populist*innen führt zur Verstärkung rassistischer Vorurteile und zu der Frage: Für wen soll diese Politik mehr Sicherheit schaffen?((Vgl Stellungnahme von Rami Ali im Zuge der Podiumsdiskussion „Rassistische Polizeikontrolle – #nichtmituns“ vom 23.10.2018, Junge Linke Wien.)) Während sich Teile der Gesellschaft durch verstärkte Polizeipräsenz und verschärfte Zuwanderungspolitik sicherer fühlen, werden Angehörige verschiedener Minderheiten zunehmend Opfer von Diskriminierungen – sowohl durch Mitmenschen als auch durch die Staatsgewalt.
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Das Gesetz im Visier – Waffenrecht
Welche bevorzugst du: Eine Glock oder eine Beretta? Lieber ein Scharfschützengewehr von Steyr Mannlicher oder ein klassischer Revolver der Marke Colt? Für Waffenbesitzer*innen wie auch für Pazifist*innen lohnt sich ein Einblick in die jüngste Waffengesetzesnovelle und eine Auseinandersetzung mit der geplanten Neuregelung der Waffenexporte.
Während des Wahlkampfes 2016 sorgte der damalige Nationalratspräsident und Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer für Aufsehen, indem er sich öffentlich zu seiner Glock bekannte – einer halbautomatischen Pistole österreichischer Herstellung.((Vgl www.eu.glock.com/en (abgefragt am 19.12.18).)) Seiner Meinung nach sei die steigende Zahl der Waffenbesitzer*innen((Vgl Thalhammer, Die Nachfrage nach Faustfeuerwaffen wächst, Die Presse Online 2.1.2017, www.diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5148486/Die-Nachfrage-nach-Faustfeuerwaffen-waechst (abgefragt am 28.12.2018).)) angesichts der „Flüchtlingskrise” nachvollziehbar.((Vgl Weißensteiner, Norbert Hofer steht zu seiner Glock, Der Standard Online 12.4.2016, www.derstandard.at/2000034633988/Norbert-Hofer-steht-zu-seiner-Glock (abgefragt am 10.12.18).)) Es ist ein offenes Geheimnis, dass Waffenaffinität in rechten Kreisen weit verbreitet ist und Schusswaffen als Mittel der individuellen Selbstermächtigung erachtet werden, wenn das Vertrauen in die Sicherheitsgewährleistung durch den Staat fehlt. Abgesehen davon ist das politische Bekenntnis zur Waffe in Österreich eher unpopulär: Der Großteil der amtierenden Nationalratsabgeordneten antwortet nicht auf die Frage, ob er eine Schusswaffe besitzt – insbesondere in den Reihen der Regierungsparteien. Nur drei von 48 FPÖ-Abgeordneten geben Auskunft darüber, ob sie eine Schusswaffe besitzen; sowie 22 der 68 ÖVP-Abgeordneten.((Vgl Kapeller/Peschl/Skrabal/Szigetvari/Weinberger, Über Waffen spricht man nicht, Dossier 22.9.2018, www.dossier.at/dossiers/glock/ueber-waffen-spricht-man-nicht/ (abgefragt am 7.12.2018).))
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Liebe Leser*innen!
Dieses Projekt ist Ausdruck von Verfassungslosigkeit. Fassungslos machen uns extensive Eingriffe in Grundrechte, Angriffe auf den Rechtsstaat und massive Einsparungen in der Justiz. Wir Jurist*innen und aufmerksame Beobachter*innen wollen allerdings nicht in Schockstarre verweilen, sondern sehen uns vielmehr in der Verantwortung, bei rechtspolitischen Entwicklungen genauer hinzusehen, sie kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls unverhältnismäßige oder verfassungswidrige Vorgänge klar zu benennen. (mehr …)
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ÖMRK statt EMRK? Ein blauer Traum zu Ende geträumt
Es ist die Aufgabe jeder Bundesregierung, die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte durch die einfache Gesetzgebung sicherzustellen und auszugestalten. Auf welche Weise an diese Aufgabe herangegangen wird, hängt von der politischen Ausrichtung der Regierenden ab und sollte nicht unreflektiert bleiben. Neben dem Staatsgrundgesetz (StGG) ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) der wichtigste Grundrechtskatalog in Österreich. Anlässlich der Nationalratswahl 2017 outete sich eine der wahlwerbenden Parteien als „natürlicher“ Feind der EMRK: Die FPÖ forderte in ihrem Wahlprogramm eine „Evaluierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegebenenfalls Ersatz durch eine Österreichische Menschenrechtskonvention, die auch das Heimatrecht der Österreicher schützt.“ (mehr …)
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Es ist schon wieder was passiert – im Asylrecht
Wieder einmal ist das Asylgesetz Gegenstand von Novellierungsvorhaben. Schon im Regierungsprogramm wurden Verschärfungen angekündigt, die sich im kürzlich ergangenen Gesetzesentwurf manifestiert haben. Dabei unterliegt gerade dieses als besonders sensibel geltende Gesetz, für welches Kontinuität sehr wichtig und der Vertrauensschutz hochzuhalten wäre, seit seiner Erlassung 2005 einem „stakkatoartige[n] Aufeinanderfolgenlassen von Novellen“ (ehemaliger VfGH-Präsident Gerhart Holzinger). Dies ist freilich allen Regierungen seit 2005 anzulasten. Flüchtende haben daher nur wenige Möglichkeiten, sich im Vorhinein zu informieren, welche Aussichten sie tatsächlich auf Asyl, subsidiären Schutz oder ein Bleiberecht haben. Erschwert wird auch die Vorhersehbarkeit behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen, die Entwicklung einer gefestigten Rechtsprechung oder eine ausgedehnte Behandlung durch die Lehre. (mehr …)
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Die größte „Rechtsbereinigung“ in der österreichischen Geschichte: Normenabbau ohne demokratischen Diskurs
Schon die Benennung des Ressorts von Minister Josef Moser als Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz verdeutlicht den Ruf nach „Deregulierung“. Eine solche Namensgebung ist im internationalen Vergleich höchst selten und verdeutlicht den Stellenwert des ambitionierten Projekts der „Rechtsbereinigung“. Der Ministerialentwurf wurde am 30. April 2018 im Parlament eingebracht. Darüber, wie dieses Vorhaben zu bewerten sei, herrscht auch unter Jurist*innen große Uneinigkeit. (mehr …)
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Der Bundestrojaner im Grundrechtscheck
Am 20.4.2018 wurde im Nationalrat ein aus zwei Änderungsgesetzen bestehendes „Sicherheitspaket” beschlossen, das wohl treffender als Überwachungspaket zu bezeichnen ist. Laut epicenter.works, einem spendenfinanzierten Verein, der sich für Datenschutz und Schutz der Privatsphäre einsetzt, schaffen die darin beschlossenen Maßnahmen zunehmend das Bild, dass Österreich in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgebaut wird: Beispielhaft dafür werden die Anlassdatenspeicherung („Quick-Freeze“), eine Rechtsgrundlage
für den IMSI-Catcher (Funkzelle zur Lokalisierung von Mobiltelefonen), die Straßenüberwachung, die Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten, die Beschränkung des Briefgeheimnisses und die Videoüberwachung genannt. Zu den besonders eingriffsintensiven und bedenklichen Maßnahmen zählt der Bundestrojaner, der hier näher dargestellt und dessen Grundrechtskonformität erörtert werden soll.


