„Null-Toleranz-Botschaften sind leere Schlagworte”

Oliver Scheiber im Interview zur Lage der Justiz und Reform des Strafrechts.

Strafverschärfungen sollen den Gewaltschutz fördern. Doch wie wirksam ist diese Herangehensweise wirklich? Valentina Klemen und Ricardo Parger trafen den Strafrichter Oliver Scheiber, um über die tägliche Praxis bei Gericht, die geplante Strafrechtsreform sowie über den gesellschaftlichen Umgang mit Gewalt zu sprechen.

Parger: Herr Scheiber, Sie sind nicht nur Gerichtsvorsteher an einem Bezirksgericht in Wien, sondern engagieren sich auch außerhalb dieser Tätigkeit. Inwiefern dürfen oder sollen sich Richter öffentlich politisch äußern?

Scheiber: Wenn ich bei mir persönlich beginne, dann war zivilgesellschaftliches Engagement stets ein wichtiger Teil meiner Persönlichkeit und meines Agierens. Selbstverständlich erfordert der Richterberuf eine Menge besonderer Verpflichtungen und Rücksichtnahmen. Diese ergeben sich zum Teil aus dem Gesetz: Zum Beispiel dürfen Richter*innen keine Vorstandsfunktionen in Kapitalgesellschaften annehmen, müssen eine ethische Herangehensweise bei öffentlichen Auftritten an den Tag legen und auch eine gewisse Distanz zu politischen Parteien haben. Wichtig ist eine saubere Trennung [von beruflicher Tätigkeit und privatem Engagement] und Professionalität im Beruf. Grundsätzlich würde ich jedoch aus meiner Biographie heraus sagen, dass der Beruf des Richters/der Richterin ein zivilgesellschaftliches Engagement nicht ausschließen darf und im Sinne der freien Meinungsäußerung auch nicht ausschließen kann.

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