Der Bundestrojaner im Grundrechtscheck

Am 20.4.2018 wurde im Nationalrat ein aus zwei Änderungsgesetzen bestehendes „Sicherheitspaket” beschlossen, das wohl treffender als Überwachungspaket zu bezeichnen ist. Laut epicenter.works, einem spendenfinanzierten Verein, der sich für Datenschutz und Schutz der Privatsphäre einsetzt, schaffen die darin beschlossenen Maßnahmen zunehmend das Bild, dass Österreich in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgebaut wird: Beispielhaft dafür werden die Anlassdatenspeicherung („Quick-Freeze“), eine Rechtsgrundlage
für den IMSI-Catcher (Funkzelle zur Lokalisierung von Mobiltelefonen), die Straßenüberwachung, die Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten, die Beschränkung des Briefgeheimnisses und die Videoüberwachung genannt. Zu den besonders eingriffsintensiven und bedenklichen Maßnahmen zählt der Bundestrojaner, der hier näher dargestellt und dessen Grundrechtskonformität erörtert werden soll.

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